Die Riester-Rente
Die
Altersvorsorge durch die Riester-Rente ist seit dem Jahr 2002 möglich. Bei der
Riester- Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung,
subventioniert durch Zulagen und Sonderausgaben Abzugs-Möglichkeiten.
Eingeführt wurde sie durch Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung, auf Grund des sinkenden Renteniveaus. Gefördert
werden bei der Riester- Rente alle Personen, die in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen müssen. Nicht Riester gefördert werden also
Selbstständige und geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.
Die
Riester- Rente lohnt sich vorrangig für jüngere Menschen mit niedrigerem
Einkommen und vielen Kindern, da die staatliche Zulage mit jedem Kind steigt,
für das man Kindergeld erhält. Außerdem lohnt sich die Riester- Rente für junge
Berufseinsteiger unter 25 Jahren, da diese einmalig einen Bonus von 200 €
erhalten. Zu dem ist das in der Riester- Rente angesparte Vermögen geschützt
vor Insolvenz und Pfändung und nicht durch die Abgeltungssteuer betroffen.
Besonders von Vorteil ist es auch, dass das Vermögen während der Ansparzeit
vererbt werden kann.
Allerdings
sollte beachtet werden, dass man bei der Riester-Rente nur staatlich gefördert
werden kann, wenn man einen
Mindestbetrag einzahlt. Zusätzlich ist mit der Riester- Rente ein hoher
Verwaltungsaufwand verbunden, da die staatliche Zulage jedes Jahr neu beantragt
werden muss.
Hinzu
kommt, dass die späteren Rentenzahlungen versteuert werden müssen und bei einem
Umzug in das Ausland, die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.
Bei
einer Sonderform der Riester- Rente gibt es außerdem die Möglichkeit, sich den
Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum fördern zu lassen.